Die Eichfrist beginnt mit dem Tag des Inverkehrbringens bzw. der Eichung der Waage und endet mit dem Ende des Jahres, in welchem die Eichfrist rechnerisch abläuft.
Um einen reibungslosen Ablauf für die Nacheichung zu garantieren empfehlen wir Ihnen, uns bereits Anfang des Jahres, bezüglich einer Terminabstimmung zu kontaktieren. Dadurch haben Sie den Vorteil, dass die Termine fristgerecht mit dem Eichamt vereinbart werden können und Bußgelder durch Überziehung beziehungsweise verspäteter Anmeldung beim Eichamt vermieden werden. Erfahrungsgemäß kommt es am Jahresende zu Engpässen bei Eichfahrzeugen und Eichamt.
Um Sie von der Überwachung der Eichfrist und Organisation der Eichung zu entlasten, übernehmen wir gerne die Koordination und Durchführung der Eichung für Sie. Hierfür bieten wir Ihnen eine kostenlose Wartungsvereinbarung für die Nacheichungen an und kümmern uns darum, dass die Waage termingerecht geeicht wird.
Registrieren Sie sich jetzt hier für die kostenfreie Wartungsvereinbarung und profitieren Sie von 5% Rabatt für die Nacheichung:
Sie haben Interesse oder weitere Fragen zur Nacheichung oder unserer Wartungsvereinbarung? Unser Ansprechpartner Thomas Kopf steht Ihnen gerne zur Verfügung.