Prüfungen elektrischer Anlagen und ortsfester Betriebsmittel nach DGUV

Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Die Prüfung ortsfester Betriebsmittel erfolgt nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und der zugehörigen DGUV Regel 103-011 "Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel".

Ortsfeste Betriebsmittel sind elektrische Anlagen oder Geräte, die fest mit dem Gebäude oder der Maschine verbunden sind, wie z. B. Schaltschränke, Motoren, Sensoren oder Transformatoren. Diese Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit der Beschäftigten und den Schutz vor Brandgefahren zu gewährleisten. Der Nutzen liegt u. a. darin, die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit der Betriebsmittel zu erhalten.

Grundsätze DGVU

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elektrotechnischen Regeln entsprechend errichtet, geändert und instandgehalten werden. Der Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den elektrotechnischen Regeln entsprechend betrieben werden.

Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festgestellt worden, d.h. entsprechen sie nicht oder nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird und, falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht, dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage oder das elektrische Betriebsmittel im mangelhaften Zustand nicht verwendet werden.

WÖHWA bietet Ihnen die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 deutschlandweit kosteneffizient und zeitnah an.

Wie erfolgt eine Prüfung ortsfester Betriebsmittel?

Die Prüfung ortsfester Betriebsmittel erfolgt durch eine Wöhwa Elektrofachkraft, die über die erforderlichen Kenntnisse, Erfahrungen und Einrichtungen verfügt. Die Zeitabstände für die Prüfungen richten sich nach Art und Einsatzort der Betriebsmittel sowie nach den Ergebnissen der in der Vergangenheit durchgeführten Prüfungen. Die Durchführung einer Wiederholungsprüfung ist alle vier Jahre erforderlich. Die Prüfergebnisse werden schriftlich dokumentiert und archiviert. Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung erfolgt in folgenden Schritten:

Sichtprüfung

Hierbei werden die Betriebsmittel auf äußere Beschädigungen, Verschmutzungen, Verformungen oder sonstige Mängel geprüft. Der Schwerpunkt liegt auf der Behebung offensichtlicher Mängel sowie auf der Beurteilung des allgemeinen Wartungszustandes, ob eine unsachgemäße Nutzung erkennbar ist.

Prüfungen einer elektrischen Anlage
Prüfung einer elektrischen Anlage
Messen

Das Messen dient dazu, die elektrische Sicherheit der Betriebsmittel zu überprüfen. Die Messungen umfassen je nach Art und Schutzklasse des Betriebsmittels verschiedene Parameter, wie z.B. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand oder Berührungsstrom. Die Messungen werden mit geeigneten Mess- und Prüfgeräten durchgeführt, die den Anforderungen der DIN VDE 0100 und DIN VDE 0105 entsprechen.

Funktionsprüfung

Diese umfasst die Überprüfung der elektrischen Anlagen, Betriebsmittel, Steuer- und Regeleinrichtungen auf Funktion, Zustand und Sicherheit. Die Prüfung und Dokumentation können bereits während der Verkabelungs- und Inbetriebnahmearbeiten einer Anlage durch Wöhwa durchgeführt werden.

Prüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100

Ansprechpartner

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